Öffentlicher Dienst · Beamte · Referendariat

Der Status ist sicher. Die Versorgung ist es nicht.

Die Verbeamtung sichert Ihr Einkommen. Sie sichert nicht Ihren Lebensstandard im Ruhestand, nicht Ihre Arbeitskraft und nicht Ihre Gesundheitskosten. Diese drei Lücken schließt niemand automatisch.

Drei Lücken, die der Dienstherr offen lässt.

Keine Panikmache, sondern Rechenwerk. Jede dieser Lücken lässt sich beziffern — vorher.
01

Die Pensionslücke

Der Höchstsatz der Beamtenversorgung liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge — erreichbar nach vierzig anrechenbaren Dienstjahren. Wer später einsteigt, in Teilzeit arbeitet, Elternzeit nimmt oder den Dienstherrn wechselt, liegt darunter.

Entscheidend ist nicht der Prozentsatz, sondern die Differenz zum letzten Nettoeinkommen. Diese Differenz ist berechenbar. Die meisten kennen sie nicht.

02

Die Dienstunfähigkeit

Vor Ablauf der Wartezeit von fünf Dienstjahren besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt. Es folgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung — mit deren Maßstäben, nicht mit denen des Beamtenrechts.

Danach greift die Mindestversorgung, die den bisherigen Lebensstandard in der Regel nicht hält. Entscheidend ist außerdem der Unterschied zwischen einer echten Dienstunfähigkeitsklausel und einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die lediglich Beamte mitversichert. Der Unterschied zeigt sich erst im Leistungsfall.

03

Beihilfe und private Krankenvorsorge

Die Beihilfe übernimmt einen Anteil, nicht die Kosten. Der verbleibende Teil muss über einen Restkostentarif abgedeckt sein — passend zum Beihilfesatz, der sich mit Familienstand und Kinderzahl verändert.

Fehler an dieser Stelle fallen jahrzehntelang nicht auf und werden im Ernstfall teuer. Ein Tarifwechsel ist später möglich, aber selten zu denselben Bedingungen.

Ein Dienstherr, viele Laufbahnen.

Lehramt, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, kommunale Betriebe — die Regeln unterscheiden sich in Details, die über Jahrzehnte wirken.
Lehrerin unterstützt eine Schülerin im Unterricht
Schule und Lehramt
Polizeibeamter auf einem Motorrad im Einsatz in Nordrhein-Westfalen
Polizei
Löschfahrzeug der Feuerwehr auf Einsatzfahrt
Feuerwehr
Rettungswagen der Feuerwehr im Einsatz
Rettungsdienst
Linienbus eines kommunalen Verkehrsbetriebs im Winter
Verkehrsbetriebe
Herkunft

Ich kenne den Schuldienst, weil ich mit ihm lebe.

Wer beruflich gefordert ist, hat für das Finanzthema keine zusätzliche Kraft übrig.

Ich bin Sohn einer Grundschullehrerin. Mein eigener Weg führte zunächst in dieselbe Richtung — das Lehramtsstudium hatte ich bereits begonnen. Dann entdeckte ich meine Liebe zur Beratung und entschied mich für den Vertrieb, gegen das Beamtentum.

Ganz ohne Sicherheit geht es dennoch nicht: Meine Frau ist auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin an einer Gesamtschule im Ruhrgebiet. Die realen Probleme und Herausforderungen des Schuldienstes bekomme ich damit aus erster Hand mit — Belastung, Bürokratie, die Frage, was am Ende tatsächlich ankommt.

Der Unterricht selbst ist mir dabei nicht fremd geblieben: Am bz Bildungszentrum des Handels in Recklinghausen arbeite ich als Honorardozent und bringe Schülerinnen und Schülern den Bereich Verkauf näher. Ich stehe damit regelmäßig selbst vor einer Klasse — und kenne die Rahmenbedingungen, über die meine Mandanten sprechen, aus eigener Erfahrung.

Daraus folgt meine Arbeitsweise: Ich bereite vor, ordne ein und lege eine Entscheidungsgrundlage auf den Tisch. Ihre Aufgabe ist die Entscheidung, nicht die Recherche.

Beratungsgespräch mit einer Lehrerin im öffentlichen Dienst
Berechnung der Versorgungslücke
Nicholas Schwickrath im Gespräch
Kooperationspartner

dbb vorsorgewerk

Als Kooperationspartner des dbb vorsorgewerks arbeite ich mit Konditionen, die für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verhandelt wurden — nicht mit dem Standardangebot des freien Markts.

Das ersetzt keinen Vergleich. Es erweitert ihn: Über 250 Partner stehen zur Auswahl, der Rahmen des dbb vorsorgewerks kommt hinzu.

Was Mandanten zuerst fragen.

Sechs Fragen, die in fast jedem Erstgespräch vorkommen — hier vorab beantwortet.
Wie groß ist meine Versorgungslücke wirklich?

Das lässt sich rechnen, nicht schätzen. Grundlage sind Ihre anrechenbaren Dienstjahre, die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung.

Der Höchstsatz von 71,75 Prozent bezieht sich auf die Bezüge, nicht auf Ihr Nettoeinkommen. Hinzu kommen Beiträge zur Krankenversicherung im Ruhestand. Die Differenz zum heutigen Lebensstandard ist meist größer als erwartet.

Dienstunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit — wo liegt der Unterschied?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren Beruf zu einem bestimmten Grad nicht mehr ausüben können. Die Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff: Der Dienstherr stellt sie fest, unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch arbeiten könnten.

Entscheidend ist, ob der Vertrag die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt — die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Viele Tarife versichern Beamte mit, übernehmen diese Anerkennung aber nur eingeschränkt. Der Unterschied zeigt sich erst im Leistungsfall, wenn eine Korrektur nicht mehr möglich ist.

Ist die Verbeamtung nicht Sicherheit genug?

Die Verbeamtung sichert Ihr laufendes Einkommen zuverlässiger als jedes Arbeitsverhältnis. Genau das erzeugt eine falsche Ruhe.

Nicht abgesichert sind: die Lücke zwischen letztem Gehalt und Pension, die Zeit vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit, die Restkosten in der Krankenversorgung und der Vermögensaufbau. Sicherheit im Status ist nicht Sicherheit in der Versorgung.

Ich bin noch im Referendariat. Ist das zu früh?

Es ist der günstigste Zeitpunkt. Gesundheitsfragen lassen sich mit 25 Jahren einfacher beantworten als mit 40, und Beiträge richten sich nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Gleichzeitig ist es der Zeitpunkt, an dem die meisten Fehlabschlüsse passieren, weil Angebote ungeprüft übernommen werden. Beides spricht dafür, jetzt zu ordnen — nicht jetzt zu unterschreiben.

Welcher Beihilfetarif ist der richtige?

Der, der zu Ihrem Beihilfesatz passt. Dieser Satz verändert sich mit Familienstand und Kinderzahl, der Tarif muss die verbleibenden Kosten decken — nicht mehr und nicht weniger.

Überversicherung kostet monatlich, Unterversicherung kostet im Krankheitsfall. Beides lässt sich vorab prüfen.

Was kostet ein Erstgespräch?

Nichts. Es dauert etwa 45 Minuten und findet in Essen oder per Video statt.

Am Ende wissen Sie, wo Sie stehen. Ob Sie danach etwas verändern, entscheiden Sie.

Der Versorgungs-Check als Einstieg.

Bevor über Produkte gesprochen wird, steht die Bestandsaufnahme. Ich rechne Ihre Versorgung durch und zeige die Lücke in Zahlen. Danach entscheiden Sie, ob wir weitermachen.

Kostenlos, unverbindlich, etwa 45 Minuten — in Essen oder per Video.
  1. Sie senden mir Ihre Bezügemitteilung und bestehende Verträge.
  2. Ich rechne Pensionsanspruch, Lücke und Restkosten aus.
  3. Wir gehen das Ergebnis gemeinsam durch — schriftlich dokumentiert.
  4. Sie entscheiden auf einer klaren Grundlage.
Vertrauenspartner
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