Rechne nach, was du selbst trägst
Der Dienstherr übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest zahlst du. Diese Zahl solltest du kennen, denn sie bestimmt, wie viel Versicherung du brauchst.
In Nordrhein-Westfalen gilt:
- Du, aktiv im Dienst, ohne oder mit einem Kind: 50 Prozent. Du trägst die andere Hälfte.
- Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind: 70 Prozent. Dein Anteil sinkt auf 30 Prozent.
- Im Ruhestand: 70 Prozent.
- Deine Kinder: 80 Prozent.
- Dein Ehegatte oder Lebenspartner: 70 Prozent — solange dessen Einkünfte unter 23.861 Euro liegen. Für 2026 zählt das Einkommen aus 2025.
Vergiss den Satz „Beamte bekommen 80 Prozent". Er stimmt nicht. Die 80 Prozent gelten für deine Kinder. Für dich selbst sind es 50.
Deine Restkosten brauchen eine passende Police
Die verbleibenden 50 Prozent deckst du über eine private Krankenversicherung ab, die genau auf deinen Bemessungssatz zugeschnitten ist. Passt der Tarif nicht zum Satz, zahlst du entweder doppelt oder du stehst im Schadensfall mit einer Lücke da.
Und der Satz bleibt nicht konstant. Er springt, wenn dein zweites Kind kommt. Er springt erneut, wenn du in den Ruhestand gehst. Beide Male ändert sich dein Eigenanteil — und damit der Versicherungsbedarf.
Prüf drei Dinge, heute
- Nimm deinen letzten Beihilfebescheid. Dort steht dein aktueller Bemessungssatz schwarz auf weiß.
- Nimm deine Police. Vergleiche, für welchen Prozentsatz sie ausgelegt ist.
- Vergleiche beide Zahlen. Weichen sie ab, zahlst du gerade zu viel oder bist unterversichert.
Diese Prüfung dauert zehn Minuten und du brauchst niemanden dafür.
Ein Punkt, den die Tabelle nicht zeigt
Nicht jede Behandlung ist beihilfefähig. Die Beihilfenverordnung NRW legt fest, was erstattet wird und bis zu welchem Satz. Bei Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus lohnt der Blick ins Detail — dort entstehen die Lücken, die im Ernstfall wehtun.
Der nächste Schritt
Mach die Zehn-Minuten-Prüfung. Wenn die Zahlen auseinanderlaufen oder du bei den Details unsicher bist, sieh es dir mit mir an. Du bekommst eine schriftliche Einschätzung, keinen Vertrag.
