Die Zahl, die jeder kennt

71,75 Prozent. So hoch ist der Höchstruhegehaltssatz für Beamte. Erreicht wird er nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren in Vollzeit. Pro Dienstjahr wächst der Satz um 1,79375 Prozent.

Diese Zahl steht in jeder Broschüre. Sie ist korrekt. Und sie beschreibt für viele Beamte trotzdem nicht die eigene Lage.

Warum die Rechnung oft nicht aufgeht

Der Höchstsatz setzt 40 volle Dienstjahre voraus. Vier Dinge verkürzen diese Zeit regelmäßig:

Rechne mit deinen Zahlen, nicht mit fremden

Pauschale Aussagen wie „deine Pension liegt unter 55 Prozent" helfen dir nicht. Für den einen stimmt es, für den anderen nicht. Was zählt, sind vier Angaben: dein Eintrittsalter in den Dienst, deine geplante Dienstzeit, dein Teilzeitanteil und deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Die Formel ist öffentlich: Dienstjahre × 1,79375 Prozent, gedeckelt bei 71,75 Prozent. Setz deine Zahlen ein. Das Ergebnis ist deine Ausgangslage.

Was die Lücke zusätzlich vergrößert

Die Pension wird versteuert. Und sie steigt langsamer als deine Ausgaben, wenn die Inflation anzieht. Beides gehört in die Rechnung, bevor du über Produkte sprichst.

Der nächste Schritt

Bevor irgendjemand dir etwas anbietet, sollte deine Versorgungsauskunft auf dem Tisch liegen. Sie kommt von deiner Versorgungsstelle und zeigt deinen tatsächlichen Stand. Fordere sie an. Danach lässt sich seriös rechnen.

Wenn du dabei Unterstützung willst: Ich rechne deine Lücke mit dir durch, schriftlich, ohne Produktvorschlag im ersten Termin.