Die Zahl, die jeder kennt
71,75 Prozent. So hoch ist der Höchstruhegehaltssatz für Beamte. Erreicht wird er nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren in Vollzeit. Pro Dienstjahr wächst der Satz um 1,79375 Prozent.
Diese Zahl steht in jeder Broschüre. Sie ist korrekt. Und sie beschreibt für viele Beamte trotzdem nicht die eigene Lage.
Warum die Rechnung oft nicht aufgeht
Der Höchstsatz setzt 40 volle Dienstjahre voraus. Vier Dinge verkürzen diese Zeit regelmäßig:
- Späte Verbeamtung. Wer mit 32 verbeamtet wird und mit 67 in Pension geht, kommt auf 35 Jahre. Das sind rund 62,8 Prozent statt 71,75.
- Teilzeit. Teilzeitjahre zählen anteilig. Fünf Jahre mit halber Stelle ergeben zweieinhalb ruhegehaltfähige Jahre.
- Elternzeit ohne Dienstbezüge. Zeiten ohne Bezüge sind grundsätzlich nicht ruhegehaltfähig.
- Vordienstzeiten in der Privatwirtschaft. Sie werden nur in engen Grenzen angerechnet.
Rechne mit deinen Zahlen, nicht mit fremden
Pauschale Aussagen wie „deine Pension liegt unter 55 Prozent" helfen dir nicht. Für den einen stimmt es, für den anderen nicht. Was zählt, sind vier Angaben: dein Eintrittsalter in den Dienst, deine geplante Dienstzeit, dein Teilzeitanteil und deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Die Formel ist öffentlich: Dienstjahre × 1,79375 Prozent, gedeckelt bei 71,75 Prozent. Setz deine Zahlen ein. Das Ergebnis ist deine Ausgangslage.
Was die Lücke zusätzlich vergrößert
Die Pension wird versteuert. Und sie steigt langsamer als deine Ausgaben, wenn die Inflation anzieht. Beides gehört in die Rechnung, bevor du über Produkte sprichst.
Der nächste Schritt
Bevor irgendjemand dir etwas anbietet, sollte deine Versorgungsauskunft auf dem Tisch liegen. Sie kommt von deiner Versorgungsstelle und zeigt deinen tatsächlichen Stand. Fordere sie an. Danach lässt sich seriös rechnen.
Wenn du dabei Unterstützung willst: Ich rechne deine Lücke mit dir durch, schriftlich, ohne Produktvorschlag im ersten Termin.
